Widerrufsbelehrung

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
a) Nimmt der Gast ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Abentour zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so ist der Gast zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen besteht nicht.
b) Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko)

7. Rücktritt Stornierung und Änderungen
a) Rücktritte oder (Teil-)Stornierungen sind Abentour schriftlich mitzuteilen.
b) Bei kurzfristiger Stornierung durch den Gast entsteht ein Anrecht auf ein Ausfallhonorar für Abentour. Die Fristen und Fälligkeiten sind unter den Punkten 7.1 und 7.2 geregelt.
Sofern dem Gästeführer Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von Leistungen Dritter (z.B. Weinproben, Busmieten, Speisen und Getränke, etc.) entstanden sind, werden diese dem Gast zusätzlich berechnet.

7.1. Gruppenführungen
a) Der Gast oder Abentour kann eine Führung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren.
b) Bei Stornierungen durch den Gast bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
c) Bei Stornierungen durch den Gast weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit des Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.

7.2. Halbtages- und Ganztagesfahrten, Reiseleitungen
a) Der Gast oder der Gästeführer kann den Auftrag bis 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen.
b) Bei Stornierungen durch den Gast vom 7. bis 4. Tag vor Führungsbeginn werden 30 % des Honorars fällig.
c) Bei Stornierungen durch den Gast ab dem 3. Tag vor Führungsbeginn werden 75 % des Honorars fällig.
d) Bei Stornierungen durch den Gast von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit des Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.